- mit einer Physiotherapie-Verordnung oder
- als "Privatzahler"
in Anspruch genommen werden.
Eine Physiotherapie-Verordnung wird vom zuständigen Arzt ausgestellt, gilt in der Regel für 9 Behandlungen à 30 Minuten und wird über die Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) abgerechnet. Privatzahler erhalten nach Wunsch eine Rechnung oder können den Betrag "bar" begleichen.